Auswirkungen der wireless -Technologie
von
Univ.-Doz.Dr.Ferdinand RUZICKA
Habilitiert für Medizinische Physik mit besonderer Berücksichtigung der Zytophysik (Cytophysics)
Die Netzbetreiber haben praktisch jeden Winkel in Österreich über Mobilfunk erreichbar gemacht und teilen sich den Markt.
Laut Interessenverband der Mobilfunkbetreiber und Elektronikindustrie FMK stehen in Österreich ca. 18000 Basisstationen. Diese Mobilfunkanlagen befinden sich auf Privatgrundstücken, auf und in Privatgebäuden, auf Gebäuden von Gemeinden, auf Lagerhaustürmen etc. Bei einer Standortmiete von 2500-4000 € / Vertrag und Jahr kann davon ausgegangen werden, dass insgesamt eine Summe von 45 - 72 Millionen € /Jahr erlöst wird. Bereits 2005 wurde eine mehr als 100%ige Penetration mit Handys erreicht- sagenhafte 8,1 Millionen SIM-Karten für die rund 6 Millionen Mobilfunkkunden Österreichs. Alljährlich werden über drei Millionen Handys verkauft! Die Umsätze der Mobilfunker steigen weiter – wenn auch nicht mehr ganz so schnell. Insgesamt konnten die Netzbetreiber im 1.Halbjahr 2006 einen Gesamtumsatz von 1.868 Millionen Euro verbuchen. Die Anzahl der Gesprächsminuten im 1.Halbjahr 2006 betrug 6,57 Milliarden, es wurden 937,7 Millionen SMS geschickt. Hinter vorgehaltener Hand formulierte einmal der ehemalige Chef eines recht aggressiven österreichischen Mobilfunkunternehmens die wahre Triebkraft der Branche: „So ein Handynetzbetreiber ist nichts anderes als eine Gelddruckmaschine“.
· Notfälle, die ein Mobiltelefon rechtfertigen, liegen bei nur 1% aller Verbindungen
· Nur ca. 9% braucht das Gewerbe ein Mobiltelefon
· Ca. 30% dienen dem Blabla für Erwachsene
· Aber zu 60% ist es ein Spielzeug für Kinder und Jugendliche http://www.gigaherz.ch/694/
In der Gründungspräambel der WHO wird Gesundheit als Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das Freisein von Krankheiten und Gebrechen definiert. Erweitert wurde diese Definition in der Ottawa-Charta als ein befriedigendes Maß an Funktionsfähigkeit in physischer, psychischer, sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht und von Selbstbetreuungsfähigkeit bis ins hohe Alter (WHO 1987)
Nach Hecht 2006 ist eine bioaktive Wirkung meistens eine unspezifische Reaktion des Organismus auf Fremdeinwirkungen physikalischer, chemischer, sozialer, mikrobiologischer Natur wobei er unterscheidet
- ob die Reaktion vorübergehend ist und durch einen reversiblen Einschwingvorgang die Homöostase (Norm) wieder herstellt; das wäre eine normale Anpassungsreaktion eines Individuums oder
- ob zeitweilig (z.B. über mehrere Tage) die veränderte Reaktion bestehen bleibt und sich dann wieder durch einen reversiblen Einschwingvorgang „normalisiert“. Das wäre mit einer Störung der Gesundheit gleich zu setzen, bei der die Fremdeinwirkung als Trigger effektiv war oder
- ob die ausgelöste veränderte Reaktion auf Dauer mit Beschwerden, Einbußen der
Leistungsfähigkeit und Lebensqualität verbunden ist.
Unter gesundheitlicher Schädigung wird daher jede dauerhafte oder zeitweilig irreversible Veränderung der physio-psycho-sozialen Funktionsfähigkeit des Menschen, die sich durch Noxeneinwirkung kurz- oder langfristig entwickelte oder auch durch heftige kurzzeitige Einwirkungen (z.B. Schock) auftreten kann, verstanden ( Pischinger 1975; Weiner 1990; Perger 1988; Rimpler 1987; Trepel 1968; Schober 1953).
Hecht stellte 2006 fest, dass zwischen den Grenzwertfestlegungen der ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protektion e.V.) und einigen osteuropäischen Ländern Differenzen bis zu drei Zehnerpotenzen bestehen. Die kaum messbare spezifische Absorptionsrate SAR der ICNIRP oder die Leistungsflussdichte an der Körperoberfläche und Modellrechnungen stellen keinen biologischen, sondern einen physikalisch angelegten Grenzwert dar der niemals zu den Lebensprozessen passen kann. Die athermische/biologische Wirkung von EMF auf den Menschen wird geleugnet. Die Regulationsvorgänge eines lebenden Organismus bleiben unberücksichtigt ebenso wenig werden Zeitfaktoren berücksichtigt. Die osteuropäischen Länder dagegen verwendeten bei der Festlegung ihrer Grenzwerte als Kriterium die Vermeidung athermischer/ biologischer Wirkungen für funktionelle und strukturelle Veränderungen da die athermische/biologische Wirkung von EMF auf den Menschen bereits durch Physiologie und Pathophysiologie belegt ist.